drei-blick & Drei-BLick Academy
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Drei-Blick, Inhaberin Mi Hae Lee, USt-Identifikations-Nr.: DE815736378 und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Die AGBs gelten für alle erteilten Angebote, Aufträge, Lieferungen, Seminare, Veranstaltungen, Konzepte, Produktionen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird – spätestens jedoch mit der Annahme des Angebots durch den Kunden.
Der Auftraggeber kann diese AGBs unter der Webadresse www.drei-blick.de/agb jederzeit aufrufen und oder auf dem Rechner abspeichern.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(2) Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
a) Zur Durchführung und Abwicklung Ihrer Buchung benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
E-Mail-Adresse; Vor- und Nachname: Adress- und Bankdaten (wegen der Rechnungserstellung); Telefonnummer (für den direkten Kontakt).
(3) Kostenkalkulationen und Angebote seitens Drei-Blick an den Kunden sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen und die Bestellung des Kunden durch Drei-Blick schriftlich bestätigt wurde.
Vorleistungen, die Drei-Blick im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringt, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
Mündliche Zusagen von Kostenvoranschlägen sind unverbindliche Aufwandsschätzungen, es sei denn, die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Inhalte im Eigentum des Anbieters. Eine Leistungspflicht seitens Drei-Blick kommt hiermit nicht zustande.
(2) Die Teilnahme an Live-Seminaren ist erst möglich, wenn der Seminarpreis vor Seminarbeginn vollständig beglichen und der Zahlungseingang beim Anbieter verbucht oder ein entsprechender Zahlungsnachweis schriftlich vorgelegt wurde. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht gestattet und der Kunde hat keinen Anspruch auf einen alternativen Termin
(3) Alle im Rahmen des Konzeptes erstellten Inhalte unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Jegliche Arbeit und Leistungen, auch wenn diese nicht dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, bedarf einer vorherigen Zustimmung durch Drei-Blick. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter Form und für die Weiterverwendung des Konzeptes. Dies gilt auch für Konzepte und Ideen, die nach Leistungserbringung nicht genutzt worden sind.
§ 4 Preise, Auftragsabwicklung, Vorleistungspflicht, Leistungsabwicklung, Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Alle Preise für Medienproduktionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preise für Seminare und Coachings verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinsichtlich sämtlicher Seminare besteht eine Vorleistungsverpflichtung des Kunden.
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich sowohl aus dem Vertrag als auch aus den Angebotsunterlagen. Eine nachträgliche Anpassung des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform und einer Bestätigung durch Drei-Blick.
(2) Seminare sind grundsätzlich nicht übertragbar und auf ein anderes Eventdatum verlegbar und nicht an Dritte veräußerbar.
(3) Zahlt der Kunde nicht spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, kann der Kunde vom Anbieter per E-Mail auf seinen Verzug hingewiesen werden und es kann eine letzte Zahlungsfrist eingeräumt werden. Sollte innerhalb dieser Frist nicht gezahlt werden, wird der Vorgang spätestens einem Rechtsanwalt übergeben, dessen gesetzliche Gebühren der Kunde zu tragen hat, da diese einen durch den Verzug entstandenen Schaden des Anbieters darstellen.
(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs oder Stornierung die unmittelbaren Kosten zu tragen. Mehr dazu in den weiteren Paragraphen.
(5) Sollte ein Drei-Blick Seminar aufgrund von unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen verzögert werden, verschiebt sich das Event entsprechend. Halten diese Verzögerungen mehr als zwei Monate an, sind der Kunde und Drei-Blick berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
Es gelten keine Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug, sofern kein Nachweis von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§5 Beauftragung Dritter
Drei-Blick ist berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen oder Dritte damit zu beauftragen.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Drei-Blick Vertrages aus wichtigem Grund.
§6 Stornierung des Auftrags durch den Kunden - Mediaproduktion
Wird ein Produktionsauftrag aus Gründen, die Drei-Blick nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, so wird – ohne dass es einen Schadensnachweis bedarf – gestaffelt ein Ausfallhonorar berechnet.
Bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des vereinbarten Honorars
Bs 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des vereinbarten Honorars
Bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des vereinbarten Honorars
Bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des vereinbarten Honorars
§7 Zahlungsmodalitäten
(1) Bei Zahlung auf Rechnung, ist der Gesamtbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
(2) Im Falle einer Rücklastschrift, insbesondere wegen mangelnder Kontodeckung, sind die dadurch entstehenden Bankgebühren vom Kunden zu begleichen.
(3) Wird ein von Ihnen erteiltes Sepa-Lastschriftmandat ohne rechtlichen Grund gekündigt, müssen Sie neben den Bankgebühren für Rücklastschriften auch die anwaltliche Beratung im Falle des Verzuges bezahlen. Zudem kann ein solches Vorgehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§8 Nutzungsrechte bei Mediaproduktionen
Nach Zahlung des Entgelts erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung des Endproduktes zum vereinbarten Zweck. Eine erweiterte Nutzung sowie eine Veränderung des Produktes ist ausschließlich mit einer schriftlichen Zustimmung seitens Drei-Blick gestattet. Für eine erweiterte Nutzung steht Drei-Blick eine Vergütung zu.
§9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Besonderer Haftungsausschluss: Der Seminarteilnehmer ist alleine für seine Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse in seinem Leben verantwortlich. Der Anbieter kann unter keinen denkbaren Umständen hierfür verantwortlich/haftbar gemacht werden, wenn der Seminarteilnehmer Entscheidungen, Handlungen oder Arbeitsergebnisse in sein Leben und seine Geschäftsprozesse überträgt, die auf der Seminarteilnahme basieren. Der Anbieter bietet keine professionelle medizinische, psychologische, therapeutische, rechtliche oder finanzielle Beratung an.
(6) Kann das Seminar/Training aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, und/oder des Verdachts der Durchführung von Anschlägen, Attentaten, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Pandemie nicht durchgeführt werden, ist Drei-Blick nicht zur Durchführung des Seminars verpflichtet. Drei-Blick übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Aufwendung jedweder Art die im Zusammenhang mit der Bezahlung der Teilnahme stehen. Insbesondere werden auch keine Reise- oder Unterbringungskosten erstattet.
(7) Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Drei-Blick.
§10 Gewährleistungspflicht Mediaproduktion
Die gelieferten Produkte und Leistungen sind unverzüglich zu prüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen. Im Falle von angezeigten Mängeln, werden diese im angemessenen Rahmen (Zeit und Umfang) beseitigt. Insgesamt sind sofern nicht anders vereinbart, maximal drei Änderungsschleifen vorgesehen. Darüberhinaus werden die zusätzlich erbrachten Arbeitseinsätze gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist bei Mediaproduktionen für die Überprüfung der Leistung auf rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
Drei-Blick haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurde.
§ 11 Widerrufsrecht für verbraucher - EVENT, SEMINAR, COACHING
(1) Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag bei Beratungen, Seminaren und Ausbildungen ist in dem Moment abgeschlossen, in dem Sie die Bestätigung der Buchung Ihrer Beratung/Ihrer Ausbildung/ Ihres Seminars durch uns erhalten. Sie können innerhalb von 14 Tagen Ihre Buchung kostenfrei widerrufen. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
(3) Bei digitalen Produkten gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:
a) Wenn ein digitales Produkt (z.B. ein Online-Kurs, ein E-Book, eine Audiodatei etc.) gekauft wird und Sie direkt den gesamten Inhalt zur Verfügung gestellt bekommen, verzichten Sie auf Ihr Ihnen zustehendes Widerspruchsrecht.
b) Darauf verweisen wir direkt vor Abschluss der Bestellung wie folgt:
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auf Ihr Ihnen zustehendes 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten, weil
– sie direkt Zugriff auf sämtliche Kursinhalte erhalten und/oder
– sie direkt das E-Book, Workbook etc. downloaden können und/oder
– wir direkt mit der Leistungserbringung (Coaching/ Beratung/Videokurs) beginnen
(4) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
§ 12 Datenschutz
Ihre Daten werden von Drei-Blick keinesfalls an Dritte zu deren werblicher Nutzung weitergegeben.
Alle im Zusammenhang der Vertragserfüllung zugänglichen Informationen, Unterlagen und Betriebsgeheimnisse werden durch Drei-Blick vertraulich behandelt.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Bestandsdaten für die Dauer des Vertrags gespeichert werden.
Drei-Blick verpflichtet sich, im Rahmen der Buchung durch den Kunden und der Buchungsabwicklung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Kundendaten zu erreichen.
§ 13 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc, die vom Anbieter veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook, Instagram), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
(3) Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von vertraulichen Daten durch den Kunden an Dritte ist verboten.
(4) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der vom Anbieter auf unseren Plattformen hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde geschütze Inhalte und/oder bearbeitet diese und/oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter und/oder ermöglicht nicht berechtigten Dritten den Zugriff auf unsere Inhalte, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(5) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(6) Drei-Blick ist es erlaubt die bei Events, Coachings, Interviews etc. entstanden Bilder und Videos für eigene Werbezwecke zu nutzen. Die Teilnehmer willigen der Nutzung und Verbreitung seitens Drei-Blick stillschweigend beim Kauf der Leistung mit Drei-Blick zu.
(7) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter unwiderruflichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt..
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Kunde kann sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen, damit eine kooperative Lösung gefunden werden kann.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Drei-Blick und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Drei-Blick sachlich zuständige Gericht vereinbart.