Wer kann gefördert werden?
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die eine Schule oder Ausbildung besuchen, können Unterstützung über das BuT erhalten,
wenn die Familie bestimmte Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag).
So funktioniert die Unterstützung
Unterstützungsbedarf:
Die (Fach-)Lehrkraft muss bescheinigen, dass das Erreichen des Lernziels (z. B. die Versetzung oder ein Schulabschluss)
gefährdet ist und schulische Angebote nicht ausreichen.
Antragstellung:
Die Schulbestätigung zusammen mit einem Antrag auf Unterstützung
beim zuständigen Amt (Jobcenter oder Sozialamt/Wohngeldstelle) einreichen.
Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn des Performance-Trainings gestellt werden. Kosten, die entstehen, bevor das Amt zugestimmt hat,
werden in der Regel nicht übernommen.
Bewilligtes Formular mit individuellem QR Code zum Termin mitbringen.
Die Unterstützung kann starten – die Abrechnung läuft direkt über die Stadt Köln.
Wichtiges zum Formular für BuT-Unterstützung
Der QR-Code ist einmalig und nur für die jeweilige teilnehmende Person gültig.
Ohne gültigen Nachweis kann die Förderung nicht genutzt werden.
Jede geförderte Stunde erfordert das Formular mit QR-Code.
Wird das Formular nicht zum Termin mitgebracht, kann die Unterstützung nicht stattfinden.
Stunden ohne Formular können nicht nachträglich gefördert oder abgerechnet werden.
Das Formular immer zu jedem Termin bereithalten.