AGB

AGB – Drei-Blick

Allgemeine Geschäftsbedingung

Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.

Die Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Abdruck und Vervielfältigung der Aufnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung seitens Drei-Blick (Quellennachweis)

 

Pressetermine | Kooperation mit Drei-Blick

Konditionen und Möglichkeiten gerne nach persönlicher Absprache.

Bereiche:

  • Presse- / Recherchereisen
  • Interview | Beitrag | Reportage (Video | Audio)
  • Produkttest 
  • Sponsoring

 

Kostenregelung bei Filmaufträgen

Der Umfang der von Drei-Blick zu erbringenden Leistung ist vorab im schriftlichen Angebot genau definiert. Das Angebot gegenüber dem potentiellen Auftraggeber ist eine Woche ab Angebotsbestätigung bindend. Die Produktionskosten entsprechen der im Auftrag genannten Summe zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.

Eventuelle Kosten für GEMA-Musik und GVL Kosten übernimmt der Auftraggeber. Reisekosten, Spesen, Versandkosten, Versicherungen und zusätzlicher Equipment-Einsatz/Verleih ist ebenso vom Auftraggeber zu übernehmen.

Wird ein Auftrag aus Gründen, die Drei-Blick nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, so wird – ohne dass es einen Schadensnachweis bedarf – ein Ausfallhonorar berechnet.

• Bei einer Termin Verschiebung 4 bis 7 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% fällig. Sollte der Termin ganz abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig.
• Bei einer Termin Verschiebung 1 bis 3 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig, bei kompletter Stornierung ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig, ebenso bei Nichterscheinen zu einem Termin ohne vorherige Absage.

Bei Terminverspätungen ab 60 Minuten wird anteilig ein Ausfallhonorar berechnet.

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag. Alle Rechnungsbeträge sind netto und ohne jeden Abzug zahlbar.

Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde die Art der Gestaltung ausdrücklich an. Macht er Änderungswünsche geltend, werden diese je nach Umfang, gesondert berechnet.

Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von Drei-Blick angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu.

 

Rechte (Filmaufträge)

Unbearbeitete Aufnahmen, die zur Auswahl abgeben wurde, bleiben Eigentum von Drei-Blick und dürfen nicht öffentlich genutzt werden.

Nach Zahlung des Aufnahmehonorars erhält der Kunde das ,,einfache“ Nutzungsrecht.

Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Drei-Blick darf das einfache Nutzungsrecht vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Die schriftlichen Zustimmung wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erwirbt, wie im Angebot vereinbart, das fertiggestellte Endprodukt und dessen Nutzungsrechte – falls nichts anderes vereinbart wurde.

In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Videos bleiben Drei-Blick’s Eigentum und unterliegen dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.

Sofern Dritten Ansprüche aus eingebrachter Materialien und Inhalte vom Auftraggeber zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierbei die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, Drei-Blick von Rechtsansprüchen Dritter freizuhalten.

 

Haftung (Filmaufträge)

Drei-Blicks Haftung gegenüber dem Kunden wird auf Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt.

Bei einem Verlust von Drei-Blick’s Aufnahmen VOR Auftragsabschluss durch die erste Videobestellung – in Form belichteter Filme oder Dateien – beschränkt sich Drei-Blick’s Ersatzpflicht darauf, einen neuen Drehtermin zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist für die Rechteabtretung der im Video vorkommenden Personen in Bild und Ton verantwortlich, sofern gesetzlich notwendig, sowie für jegliche im Video vorkommende Rechtsverletzung des Persönlichkeitsrecht, Kunsturheberrecht, Markenrecht, Eigentumsrecht oder Eingriff in die Privatsphäre. Der Auftraggeber ist in dem Fall der Verletzten schadenersatzpflichtig und stellt Drei-Blick von allen gegenüber Drei-Blick geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

Beanstandungen des gelieferten Videos müssen innerhalb von vier Tagen nach der Übergabe des Werks bei Drei-Blick eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen und sind vollständig zahlungspflichtig.

Die Rechnungszahlung erfolgt nach Rechnungseingang und ist binnen zwei Wochen zu zahlen.

 

 Rohmaterial

NACH Auftragsabschluss bewahrt Drei-Blick das Rohmaterial oder Daten ohne Gewähr auf. Eine Archivierung ist nicht Teil des Auftrags. Die Rechte am Rohmaterial (sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton) verbleiben bei Drei-Blick. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das fertige Endprodukt.

Das Rohmaterial unterliegt dem Urheberrecht und gilt als geschütztes geistiges Eigentum. Dies greift auch im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber. Ebenso behält Drei-Blick die Rechte an allen eingereichten Konzepten und Präsentationen. Gegen entsprechender Vergütung ist Drei-Blick befugt das Rohmaterial, sowie Ideen und Konzeptideen freizugeben.

 

 Verschwiegenheitspflicht

Über die während der Vertragsdauer entstandenen firmeninternen Informationen vereinbaren beide Partner, zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt ebenso für die Mitarbeiter und Subunternehmer von Drei-Blick.

Drei-Blick ist berechtigt, die erstellten Videos zu Referenz- und Werbezwecken zu veröffentlichen- firmeninterne Produktionen bleiben hierbei unberührt. 

 

Regelung für Podcast | Beitragsinhalte

Sämtliche von Drei-Blick auf der Internetseite www.drei-blick.de bereit gestellten Inhalte und Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Drei-Blick übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Informationen aktuell, vollständig oder inhaltlich richtig sind und haftet nicht für hieraus folgende Schäden.

Der vollständige Inhalt der Internetseite www.drei-blick.de, einschließlich Audioinhalten, Texten, Abbildungen, Videos, Design und Namen, ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Nutzung oder Verwertung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber unzulässig. Dem Nutzer ist ausschließlich eine private, nicht kommerzielle Nutzung im Rahmen der Zweckbindung dieses Angebotes gestattet. 

Hyperlinks

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Rechteeinräumung

Soweit Drei-Blick im Rahmen von einzelnen Aktionen Nutzer auffordert Lichtbilder/ Fotos, Kommentare oder sonstiges Material (nachfolgend „Inhalte“) an Drei-Blick zu übersenden, gestattet der Nutzer Drei-Blick diese Inhalte, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und Dritten zur entsprechenden Nutzung zu überlassen. Die Gestattung erfolgt unentgeltlich.

Datenschutz

Der Nutzer willigt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmung in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Drei-Blick ein.

Haftung

Persönliche Daten der Nutzer werden von Drei-Blick nach dem derzeitigen Stand der Technik gesichert. Drei-Blick haftet nicht für einen Missbrauch dieser Daten durch Dritte. 

Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.